Einzelunternehmen oder GmbH? Der Rechtsform-Check
Das Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Doch die steuerlichen Regelungen sind für viele immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. In diesem Beitrag klären wir den Unterschied zwischen der Homeoffice-Pauschale und dem häuslichen Arbeitszimmer.
Die Homeoffice-Pauschale
Wer keinen abgeschlossenen Büroraum hat, nutzt die Pauschale. Das gilt auch für die Arbeit am Küchentisch oder auf dem Sofa.
- Betrag: Aktuell können Sie pro Kalendertag einen festen Betrag geltend machen.
- Maximum: Gedeckelt auf einen jährlichen Höchstbetrag (derzeit meist 1.260 €).
- Vorteil: Sie müssen keine Belege für Strom, Miete oder Heizung anteilig berechnen.
Das häusliche Arbeitszimmer
Für den „echten“ Büroraum gelten strengere Regeln. Er muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bilden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer steuerlich niemals als „Arbeitszimmer“ anerkannt wird – hier bleibt nur die Pauschale.