Schluss mit dem Schuhkarton: Digitale Buchhaltung nach GoBD
Die Zeiten, in denen Belege in Schuhkartons gesammelt und einmal im Monat in die Kanzlei gebracht wurden, sind (glücklicherweise) vorbei. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern) geben vor, wie digitale Buchführung auszusehen hat.
- Betrag: Aktuell können Sie pro Kalendertag einen festen Betrag geltend machen.
- Maximum: Gedeckelt auf einen jährlichen Höchstbetrag (derzeit meist 1.260 €).
- Vorteil: Sie müssen keine Belege für Strom, Miete oder Heizung anteilig berechnen.
Das häusliche Arbeitszimmer
Für den „echten“ Büroraum gelten strengere Regeln. Er muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bilden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer steuerlich niemals als „Arbeitszimmer“ anerkannt wird – hier bleibt nur die Pauschale.