Schluss mit dem Schuhkarton: Digitale Buchhaltung nach GoBD

Die Zeiten, in denen Belege in Schuhkartons gesammelt und einmal im Monat in die Kanzlei gebracht wurden, sind (glücklicherweise) vorbei. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern) geben vor, wie digitale Buchführung auszusehen hat.

Das häusliche Arbeitszimmer

Für den „echten“ Büroraum gelten strengere Regeln. Er muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bilden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer steuerlich niemals als „Arbeitszimmer“ anerkannt wird – hier bleibt nur die Pauschale.