Erben und Schenken: Den Fiskus rechtzeitig einplanen
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Ableben, aber wer sein Vermögen steueroptimiert übertragen möchte, muss frühzeitig planen. Der Schlüssel liegt in den Freibeträgen, die alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden können.
- Betrag: Aktuell können Sie pro Kalendertag einen festen Betrag geltend machen.
- Maximum: Gedeckelt auf einen jährlichen Höchstbetrag (derzeit meist 1.260 €).
- Vorteil: Sie müssen keine Belege für Strom, Miete oder Heizung anteilig berechnen.
Das häusliche Arbeitszimmer
Für den „echten“ Büroraum gelten strengere Regeln. Er muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bilden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer steuerlich niemals als „Arbeitszimmer“ anerkannt wird – hier bleibt nur die Pauschale.